Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Die interne Meldestelle ist für alle Mitarbeitenden ein Anlaufpunkt, um Gesetzesverstöße zu melden, die dann nachverfolgt werden.

Darüber hinaus werden auch Personen geschützt, die die hinweisgebende Person unterstützen sowie Personen, die zwar nicht selbst die Meldung erstatten, aber Gegenstand der Meldung oder sonst von der Meldung betroffen sind. Damit haben wir eine interne Meldestelle, welche die geschützte Verarbeitung von Whistleblower-Hinweisen ermöglicht. Für so eine Meldung können Whistleblower sogar Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten umgehen. Gemeldet werden können Verstöße in den Bereichen Datenschutz, Umweltschutz, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Korruption, Straf- und Bußgeldrecht, Finanz- und Steuerrecht, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz oder öffentliches Auftragswesen.

Meldungen können digital über eine Meldeplattform eingereicht werden.