Kinderschutz bei Vorwind e.V.

Dem Kinderschutzgedanken liegt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (BGB § 1631) zugrunde. Seitdem das Bundeskinderschutzgesetz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, haben alle Personen, die in beruflichem oder ehrenamtlichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz“. Die Richtlinien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) richten sich in Bezug auf die Umsetzung vornehmlich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, aber auch an den organisierten Sport.

Vorwind e.V. erklärt ausdrücklich seinen Willen zum Kinderschutz und hat die Verpflichtungserklärung zum Kinderschutz des Landessportbundes Berlin und der Sportjugend Berlin unterzeichnet: Kinderschutzerklärung Landessportbund Berlin

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und Schulungen sind für ÜbungsleiterInnen bei Vorwind e.V., die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre betreuen, verpflichtend.

Der Vorwind e.V. bietet Kindern und Jugendlichen geschützte Orte, an denen sie sich in Bewegung entfalten und entwickeln, sich öffnen und Vertrauen wagen können. Damit dieses Vertrauen nicht ausgenutzt wird, braucht es klare Regeln, Verfahren und Standards. Sollten im Verein Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls der Kinder und Jugendlichen bekannt werden, wird darauf nach einheitlichen Vorgaben reagiert. Die Kinderschutzfachkraft ist erster Ansprechpartner und achtet auf die Umsetzung des vereinsinternen Kinderschutzkonzeptes.

Bei Fragen oder Hinweisen schreiben Sie eine E-Mail an:
kinderschutz@berliner-verein.de